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'Ordnung des heyligen Romischen Reichs : [dye verschreibu[n]g. so des Reichs Regiments hilff vn[d] ordnung halben. auff dem Reichstag zu Augspurg beschlossen vnnd auffgericht ist ; Abschid des Reichs tag zu Augspurg. Anno d[omi]ni. M.CCCCC. ; Jtem hat vnnser aller gnedigister Herr der Römisch Künig allhie ... ein Edict oder Mandat offenlich lassen verlesen ...]' - Details
Ordnung des heyligen Romischen Reichs : [dye verschreibu[n]g. so des Reichs Regiments hilff vn[d] ordnung halben. auff dem Reichstag zu Augspurg beschlossen vnnd auffgericht ist ; Abschid des Reichs tag zu Augspurg. Anno d[omi]ni. M.CCCCC. ; Jtem hat vnnser aller gnedigister Herr der Römisch Künig allhie ... ein Edict oder Mandat offenlich lassen verlesen ...]